Medienmitteilung: Prämienerhöhung

Steigende Risiken, hohe Kosten und neue Aufgaben: GVTG muss Prämie erhöhen

 

Die Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau (GVTG) versichert über 100'000 Gebäude im Kanton Thurgau gegen Feuer- und Elementarschäden. Mit ihrem Engagement für Elementarschadenprävention, Brandschutz und die Feuerwehren (Synergiedreieck) ist sie aber nicht nur eine Versicherung, sondern eine eigentliche Sicherheitsinstitution im Kanton Thurgau. Erstmals seit 2006 muss im Zuge der steigenden Schadenkosten, der hohen Bautätigkeit und der notwendigen höheren Kapitalausstattung die Prämie erhöht werden. Bei einem Einfamilienhaus bezahlt die Eigentümerschaft ab 2022 beispielsweise statt bisher 22 Rappen neu 27 Rappen pro 1'000 Franken Versicherungssumme. Das entspricht einer Erhöhung von gerundet 25 Prozent. Diese prozentuale Erhöhung gilt für alle Gebäudekategorien und wird die notwendigen Mehreinnahmen generieren.

Erfolgreiche Solidargemeinschaft

Die GVTG versichert die Gebäude im Kanton Thurgau gegen Schäden auf Grund von Feuer- oder Elementarereignissen wie Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck und -rutsch sowie Steinschlag und Erdrutsch. Auf Grund der umfassenden Solidargemeinschaft ist jedes Gebäude im Schadenfall in der Regel zum Neuwert versichert. Dies, abhängig von der Gebäudekategorie, für 17 bis 65 Rappen pro 1'000 Franken Versicherungssumme und Jahr. Diese Tarife wurden seit 2006 nicht mehr erhöht. Als öffentlich-rechtliches, nicht gewinnorientiertes Unternehmen kann die GVTG einen umfassenden Schutz zu sehr attraktiven Konditionen anbieten. Grundsätzlich werden die Prämien alle fünf Jahre überprüft, dies war zuletzt 2016 der Fall.

Grundlagen Prämiengestaltung

Das Gesetz über die Gebäudeversicherung sieht vor, dass die Versicherungsprämien so anzusetzen sind, dass die Einnahmen ausreichen, um die Schäden zu vergüten, die Betriebsaufwendungen zu decken, einen genügenden Reservefonds zu unterhalten und durch Beiträge die Schadenprävention zu fördern. Letzteres ist neu, die gesetzliche Grundlage dafür seit 01.01.21 in Kraft. Ziel ist es, mit Präventionsbeiträgen Anreize für die Gebäudeeigentümerschaft zu setzen, schadenreduzierende Massnahmen zu ergreifen.

Hohe Schadenbelastung und steigende Risiken

Aufgrund steigender Schadenbelastung und damit verbunden negativen Ergebnissen in der Versicherung, welche jeweils aus den Kapitalerträgen gedeckt werden müssen, haben Verwaltungsrat und Direktor 2020 eine Risikoanalyse beim Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) in Auftrag gegeben. Dieser Bericht wurde per Mitte 2021 vom IRV aktualisiert. Die Analysen haben aufgezeigt, dass die Kapitalausstattung der GVTG erhöht werden sollte, um die Risikofähigkeit nachhaltig sicherzustellen. In der Konsequenz hat der Verwaltungsrat im Juni dieses Jahres entschieden, die Kapitalausstattung entsprechend zu erhöhen. Neu liegt das minimale Kapital bei 410 Mio. Franken, das angestrebte Kapital bei 615 Mio. Franken und das maximale Kapital bei 820 Mio. Franken.

Prämien müssen erhöht werden

Dem steht gemäss der aktuellen Hochrechnung per 31.12.21 ein risikotragendes Kapital von rund 455 Mio. Franken gegenüber. Das entspricht knapp 74 Prozent des definierten anzustrebenden Kapitals. Darüber hinaus hat die Risikoanalyse des IRV ergeben, dass die durchschnittlich zu erwartende Gesamtrendite unter dem Niveau für den Erhalt der angestrebten Risikofähigkeit und Kapitalausstattung liegt. Im Jahr 2021 ist ein Verlust von knapp 15 Mio. Franken im Versicherungsgeschäft zu erwarten. Tatsächlich werden 2021 die Prämien wiederum nicht ausreichen, um die Schadenaufwendungen zu decken. Die Analyse der letzten 20 Jahre macht deutlich, dass dies kein einmaliges Ereignis ist, sondern dass im Durchschnitt rund 6 Mio. Franken Mehreinnahmen pro Jahr notwendig sind. Um das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung im Versicherungsgeschäft zu erreichen und das angestrebte Kapital mittelfristig äufnen zu können, ist eine Erhöhung der Prämie über alle Gebäudekategorien in der Höhe von gerundeten 25 Prozent nötig. Diese Erhöhung wird in der Rechnung 2022, die im Januar 2022 verschickt wird, erstmals zum Tragen kommen.

Erhöhung der Brandschutzabgabe um zwei Rappen

Im Bereich Feuerwehr hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau mit seiner Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz die Aufgaben der GVTG erweitert: In Zukunft stellt die GVTG den Stützpunktfeuerwehren sämtliche Einsatzfahrzeuge und Gerätschaften zur Verfügung, welche diese für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben benötigen und sie leistet darüber hinaus einen Beitrag an deren Betrieb und Unterhalt. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgabe wird die Brandschutzabgabe um zwei Rappen pro 1‘000 Franken Versicherungssumme erhöht.

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