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Das Feuerwehrinspektorat ist Teil des kantonalen Feuerschutzamtes und der Gebäudeversicherung unterstellt.
Der Feuerwehrinspektor koordiniert als Ansprechpartner departements- und amtsübergreifend die Bearbeitung und Lösung aller Fragen der Schadenwehren, die von Feuerschutzamt, Gebäudeversicherung, Polizeikommando, Amt für Umwelt, Amt für Bevölkerungsschutz und Armee, Statthalterämter, Gemeinden, Betrieben und dem Feuerwehrverband Thurgau u.a. an ihn herangetragen werden.
Der Feuerwehrinspektor wählt max. 10 Feuerwehrexperten, die ihn bei der Inspektion in den Feuerwehrbezirken unterstützen.
Wichtige Aufgaben:
- Inspektion der Feuerwehren. Diese umfasst die periodische Prüfung der Organisation, Führung, Ausbildung, Ausrüstung, Alarm- und Einsatzbereitschaft sowie weiterer Belange der Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren.
- Durchführung unangemeldeter Alarmübungen bei den Stützpunkt-, Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren.
- Fachtechnische und richtungsweisende Mitbestimmung der Ausbildungsziele des Feuerwehrverbandes Thurgau.
- Inspektion der kantonalen Feuerwehrkurse.
- Sicherstellung des Alarmwesens durch Weiterentwicklung der kantonalen Alarmanlage. Funkverantwortlicher für den Kanton.
- Beratung von Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren bei grösseren Anschaffungen oder Bauvorhaben, mit Bearbeitung der Subventionszusicherung und -abrechnung.
- Begutachtung kommunaler Feuerschutzreglemente zuhanden des Regierungsrates.
- Mitwirkung bei der Abnahme von Brandmeldeanlagen durch das Feuerschutzamt.
- Zusammenarbeit mit schweizerischen und kantonalen sowie internationalen Organisationen und Verbänden.
- Vertretung der Gebäudeversicherung bei grösseren Brandfällen auf dem Schadenplatz mit Weisungskompetenz sowie als Fachbeobachter und -berater der Einsatzleitung.
Rechtsgrundlagen
Kantonale Gesetze und Verordnungen >

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