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Wer eine Schadengefahr oder einen Brandausbruch wahrnimmt, ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen Möglichkeit direkt betroffene Personen zu warnen und die Feuerwehr zu alarmieren. Die rasche Alarmierung der Feuerwehr ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg oder Misserfolg ihrer Intervention.
Über die Notrufnummer 118 ist mit einer lückenlosen Alarmorganisation rund um die Uhr sichergestellt, dass die Feuerwehr innert Minuten helfen kann. Alle Angehörigen der Feuerwehren und Sanitätseinsatzkräfte (Blaulichtorgani-sationen) sind über das MoKoS alarmierbar.
Alarme über Telefon oder Natel und automatische Alarme von Brandmelde-anlagen gehen bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei in Frauenfeld ein. Diese löst über die Alarmanlage das Telefon-Alarmaufgebot an die zuständige Feuerwehr aus. Ein präzis vorbereitetes Alarmdispositiv sorgt dafür, dass auf das gemeldete Ereignis bezogen alle benötigten Teile der Feuerwehren und die Sanität aufgeboten werden.
Alarmorganisation der Feuerwehren im Kanton Thurgau

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