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Feuerschutz ist eine hoheitliche Aufgabe. Das Feuerschutzamt ergreift zum Schutz von
- Personen
- Tieren
- Sachwerten
- und der Umwelt
alle erforderlichen Massnahmen, zur Verhinderung von Brandausbruch, Brandausbreitung und Explosionen.
Das Feuerschutzamt ist verantwortlich für den Vollzug sämtlicher Brandschutz-vorschriften.
Es nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beratung von Bauherren, Architekten, Planern und Handwerkern in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Verfügung der feuerpolizeilichen Auflagen.
- Bau- und Abnahmekontrollen und Erteilung der Betriebsbewilligung.
Erstellen von Mängelrapporten. Periodische Kontrollen.
- Beratung und Subventionierung für bauliche Vorbeugemassnahmen wie Brandmauern, Blitzschutzanlagen, Branderkennungsanlagen, u.ä..
- Beratung und Schulung der Feuerschutzorgane der Gemeinden.
- Risikobewertung grösserer Objekte für die Gebäudeversicherung.
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