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Beratungs-, Bewilligungs- und Kontrollaufgaben

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Feuerschutz ist eine hoheitliche Aufgabe. Das Feuerschutzamt ergreift zum Schutz von

  • Personen
  • Tieren
  • Sachwerten
  • und der Umwelt

alle erforderlichen Massnahmen, zur Verhinderung von Brandausbruch, Brandausbreitung und Explosionen.

Das Feuerschutzamt ist verantwortlich für den Vollzug sämtlicher Brandschutz-vorschriften.
Es nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung von Bauherren, Architekten, Planern und Handwerkern in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Verfügung der feuerpolizeilichen Auflagen.
  • Bau- und Abnahmekontrollen und Erteilung der Betriebsbewilligung.
    Erstellen von Mängelrapporten. Periodische Kontrollen.
  • Beratung und Subventionierung für bauliche Vorbeugemassnahmen wie Brandmauern, Blitzschutzanlagen, Branderkennungsanlagen, u.ä..
  • Beratung und Schulung der Feuerschutzorgane der Gemeinden.
  • Risikobewertung grösserer Objekte für die Gebäudeversicherung.
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Brandschutzvorschriften

Ordner Brandschutz-Norm und Brandschutz-Richtlinien.

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