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- Mitberatung beim Ausbau der Wasserversorgung, gemäss kantonalem Richtplan.
- Verbesserung der Löschwasserversorgung. Förderung durch Subventionen, vor allem an Gemeinschaftsanlagen oder in abgelegenen Gebieten.
- Für die Löschwasserversorgung sind die Gemeinden zuständig. Diese haben dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend Löschwasser und andere Löschmittel zur Verfügung stehen.
Ist eine Korporation, eine Genossenschaft oder ein Zweckverband für die Wasserversorgung der Gemeinde zuständig, sind diese für die einwandfreie Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser verantwortlich.
Mit der Gemeinde ist ein Vertrag abzuschliessen.
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