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Der Kanton fördert durch Beiträge
- den baulichen Brandschutz
- die Löschwasserversorgung
- die Feuerwehren.
Beitragsgesuche sind vor Auftragserteilung dem Feuerschutzamt einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge.
Vorgeschriebene Brandschutzanlagen und -einrichtungen sind nicht beitragsberechtigt.
An folgende Schutzanlagen von Gebäuden können Beiträge ausgerichtet werden:
- Brandmauer
- Blitzschutzanlage bei landw. Gebäuden unter 3000 m3 umbauten Raum
- Sprinkleranlage
- Brandmeldeanlage
Die Löschwasserversorgung wird subventioniert für:
- Reservoir
- Pumpwerk
- Überflurhydrant
- Fernsteuerungsanlage
- Quellerwasserfassung
- Feuerweiher
- Löschreserveauslösung
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