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Der Kanton fördert durch Beiträge

  • den baulichen Brandschutz
  • die Löschwasserversorgung
  • die Feuerwehren. 

Beitragsgesuche sind vor Auftragserteilung dem Feuerschutzamt einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge.

Vorgeschriebene Brandschutzanlagen und -einrichtungen sind nicht beitragsberechtigt.

An folgende Schutzanlagen von Gebäuden können Beiträge ausgerichtet werden:

  • Brandmauer
  • Blitzschutzanlage bei landw. Gebäuden unter 3000 m3 umbauten Raum
  • Sprinkleranlage
  • Brandmeldeanlage

Die Löschwasserversorgung wird subventioniert für:

  • Reservoir
  • Pumpwerk
  • Überflurhydrant
  • Fernsteuerungsanlage
  • Quellerwasserfassung
  • Feuerweiher
  • Löschreserveauslösung
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