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Für Bauvorhaben ab 20'000 Franken ist eine Bauversicherung
obligatorisch.
Dies gilt auch für wertvermehrende Investitionen*. Unter 20'000
Franken kann freiwillig eine Bauversicherung angeschlossen werden.
Der Bauversicherungsantrag ist vor Baubeginn der Gebäudeversicherung
einzureichen. Die Versicherungsdeckung beginnt mit der Einreichung
des Antrages.
Nach Bauende ist schriftlich eine Neuschätzung zu beantragen.
Das Gebäude ist vollendet, wenn es bezugsbereit ist.
Die Prämienansätze für eine Bauversicherung sind
die gleichen wie für die ordentliche Versicherung.
* Wertvermehrende Investitionen bis 50'000 Franken
können ohne Neuschätzung durch einen Nachtrag versichert
werden, sofern keine Gebäudeausmasse anzupassen sind. Nach
Erhalt der schriftlichen Meldung stellt die Gebäudeversicherung
eine ergänzte Police aus.
Bauversicherungsantrag / Hinweise und
Bestimmungen
Sie können hier den Bauversicherungsantrag als PDF downloaden,
im Acrobat Reader direkt ausfüllen, ausdrucken und mit den
notwendigen Unterlagen unterschrieben per Post senden an:
Gebäudeversicherung Thurgau
8510 Frauenfeld
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Bauversicherungsantrag (Rechtsklick, speichern unter...)
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Acrobat Reader
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