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Bauversicherung für Neu-, Um- und Anbauten

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Für Bauvorhaben ab 20'000 Franken ist eine Bauversicherung obligatorisch.
Dies gilt auch für wertvermehrende Investitionen*. Unter 20'000 Franken kann freiwillig eine Bauversicherung angeschlossen werden.
Der Bauversicherungsantrag ist vor Baubeginn der Gebäudeversicherung einzureichen. Die Versicherungsdeckung beginnt mit der Einreichung des Antrages.
Nach Bauende ist schriftlich eine Neuschätzung zu beantragen. Das Gebäude ist vollendet, wenn es bezugsbereit ist.
Die Prämienansätze für eine Bauversicherung sind die gleichen wie für die ordentliche Versicherung.

* Wertvermehrende Investitionen bis 50'000 Franken können ohne Neuschätzung durch einen Nachtrag versichert werden, sofern keine Gebäudeausmasse anzupassen sind. Nach Erhalt der schriftlichen Meldung stellt die Gebäudeversicherung eine ergänzte Police aus.

Bauversicherungsantrag / Hinweise und Bestimmungen
Sie können hier den Bauversicherungsantrag als PDF downloaden, im Acrobat Reader direkt ausfüllen, ausdrucken und mit den notwendigen Unterlagen unterschrieben per Post senden an:

Gebäudeversicherung Thurgau
8510 Frauenfeld

Download Bauversicherungsantrag (Rechtsklick, speichern unter...)
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