versicherung schadenfall schaetzung versicherung frauenfeld
verhuetung
schadenfall schadenfall
frauenfeld Home frauenfeld
bekaempfung
versicherung

versicherung

schadenfall
versicherung

Leistungen der Versicherung

schadenfall
bauversicherung elementarschaeden frauenfeld
schaden
schaden
schaden
schaden
Schadenmeldung
Experten-Login
schaden

Leistungen

versicherung

Die Gebäudeversicherung vergütet die Wiederinstandstellung von Gebäudeschäden nach Brand- und Elementarereignissen. Schadenvergütungen über 20'000 Franken werden verzinst, soweit diese durch den Geschädigten bevorschusst werden.

Instandstellungsfrist

versicherung

Die Schadenvergütung für die Wiederinstand-stellung ist auf drei Jahre nach dem Schadendatum befristet. Die Frist kann aus wichtigen Gründen und auf ein schriftliches Gesuch hin höchstens um zwei Jahre verlängert werden.

Zusätzliche Leistungen

versicherung

Zusätzlich zur Schadenvergütung übernimmt die Gebäudeversicherung:

  • Kosten für den Abbruch, die Räumung und die Entsorgung zerstörter Gebäudeteile bis höchstens 10% der Schadensumme.
  • Kosten, die zum Schutze noch vorhandener Gebäudeteile notwendig sind (z.B. Notdach).

Feuerschäden

versicherung

In der Definition der Gebäudeversicherung entstehen Feuerschäden durch:

  • Feuer, Rauch oder Hitze
  • Blitzschläge
  • Explosionen; bei Sprengungen, nur sofern kein Dritter haftet
  • Abstürzende Luftfahrzeuge oder Teile davon, sofern kein Dritter haftet

Elementarschäden

versicherung

Versicherte Risiken:

  • Sturmwind
  • Hagel
  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Schneedruck und Schneerutsch
  • Steinschlag und Erdrutsch

Nicht versichert

versicherung

Schäden:

  • deren Ursache Frost, Bodensetzungen, Leitungsbrüche, Kanalisationsrückstau, mangelnder Gebäudeunterhalt wie undichte Dächer und Wände oder Baumängel sind.
  • die nicht auf eine Einwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit (Massenereignis) oder auf fortgesetztes Einwirken zurückzuführen sind.
  • die vorhersehbar waren und durch rechtzeitige, zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können (z.B. schlechter Baugrund, fehlerhafte Arbeit oder Konstruktion usw.).
  • infolge Abnützung.
  • an weichen Bedachungen und Fassadenverkleidungen (z.B. Dachpappe, Kunststoffteile und -folien).
  • an Sonnenschutzsystemen (wie Stoffstoren oder vorgehängte Lamellenstoren).

Selbstbehalt

versicherung

Bei Elementarschäden beträgt der gesetzliche Selbstbehalt 10% der Schadensumme, mindestens aber 200 Franken und höchstens 2'000 Franken pro Gebäude und Ereignis.

Erdbebenschäden

versicherung

Gemäss dem Gebäudeversicherungsgesetz ist Erdbeben kein versichertes Ereignis. Die Thurgauer Gebäudeversicherung ist seit 1978 Mitglied des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung. Es ist damit möglich, dass im Rahmen der Pool-Statuten Leistungen für Erdbebenschäden erbracht werden.
Die wichtigsten Bedingungen der Pool-Statuten (Stand 2005) lauten:

Das Gebäude muss ohne Vorbehalte bei der Gebäudeversicherung versichert sein.

Das Beben muss mindestens eine Intensität von VII auf der MSK-Skala erreichen (Medvedev-Sponheuer-Karnik). Die Beurteilung nimmt der Schweizerische Erdbebendienst der ETH Zürich vor.

Für ein Erdbebenereignis stehen dem Pool zwei Milliarden Franken zur Verfügung. Übersteigt die Schadensumme diesen Betrag, werden die Leistungen prozentual gekürzt.

Der Selbstbehalt pro betroffenes Gebäude beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens aber 50'000 Franken.

schadenfall

elementarschaeden

frauenfeld
erdbebenschaeden gebaeude haus frauenfeld
schadenmeldung

Organisation | Rechtsgrundlagen | Kontakt | Download | Sitemap | Links | Impressum

feuer frauenfeld