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Leistungen
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Leistungen
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Die Gebäudeversicherung vergütet die
Wiederinstandstellung von Gebäudeschäden nach Brand-
und Elementarereignissen. Schadenvergütungen über
20'000 Franken werden verzinst, soweit diese durch den Geschädigten
bevorschusst werden.
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Instandstellungsfrist
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Die Schadenvergütung für die Wiederinstand-stellung
ist auf drei Jahre nach dem Schadendatum befristet. Die Frist
kann aus wichtigen Gründen und auf ein schriftliches
Gesuch hin höchstens um zwei Jahre verlängert werden.
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Zusätzliche Leistungen
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Zusätzlich zur Schadenvergütung übernimmt
die Gebäudeversicherung:
- Kosten für den Abbruch, die Räumung
und die Entsorgung zerstörter Gebäudeteile bis
höchstens 10% der Schadensumme.
- Kosten, die zum Schutze noch vorhandener
Gebäudeteile notwendig sind (z.B. Notdach).
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Feuerschäden
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In der Definition der Gebäudeversicherung entstehen
Feuerschäden durch:
- Feuer, Rauch oder Hitze
- Blitzschläge
- Explosionen; bei Sprengungen, nur sofern
kein Dritter haftet
- Abstürzende Luftfahrzeuge oder Teile
davon, sofern kein Dritter haftet
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Elementarschäden
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Versicherte Risiken:
- Sturmwind
- Hagel
- Hochwasser und Überschwemmung
- Schneedruck und Schneerutsch
- Steinschlag und Erdrutsch
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Nicht versichert
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Schäden:
- deren Ursache Frost, Bodensetzungen, Leitungsbrüche,
Kanalisationsrückstau, mangelnder Gebäudeunterhalt
wie undichte Dächer und Wände oder Baumängel
sind.
- die nicht auf eine Einwirkung von aussergewöhnlicher
Heftigkeit (Massenereignis) oder auf fortgesetztes Einwirken
zurückzuführen sind.
- die vorhersehbar waren und durch rechtzeitige,
zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können
(z.B. schlechter Baugrund, fehlerhafte Arbeit oder Konstruktion
usw.).
- infolge Abnützung.
- an weichen Bedachungen und Fassadenverkleidungen
(z.B. Dachpappe, Kunststoffteile und -folien).
- an Sonnenschutzsystemen (wie Stoffstoren
oder vorgehängte Lamellenstoren).
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Selbstbehalt
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Bei Elementarschäden beträgt der gesetzliche
Selbstbehalt 10% der Schadensumme, mindestens aber 200 Franken
und höchstens 2'000 Franken pro Gebäude und Ereignis.
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Erdbebenschäden
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Gemäss dem Gebäudeversicherungsgesetz
ist Erdbeben kein versichertes Ereignis. Die Thurgauer Gebäudeversicherung
ist seit 1978 Mitglied des Schweizerischen Pools für
Erdbebendeckung. Es ist damit möglich, dass im Rahmen
der Pool-Statuten Leistungen für Erdbebenschäden
erbracht werden.
Die wichtigsten Bedingungen der Pool-Statuten (Stand 2005)
lauten:
Das Gebäude muss ohne Vorbehalte bei der
Gebäudeversicherung versichert sein.
Das Beben muss mindestens eine Intensität
von VII auf der MSK-Skala erreichen (Medvedev-Sponheuer-Karnik).
Die Beurteilung nimmt der Schweizerische Erdbebendienst der
ETH Zürich vor.
Für ein Erdbebenereignis stehen dem Pool
zwei Milliarden Franken zur Verfügung. Übersteigt
die Schadensumme diesen Betrag, werden die Leistungen prozentual
gekürzt.
Der Selbstbehalt pro betroffenes Gebäude
beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens aber 50'000
Franken.
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