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Kontakt
Gebäudeversicherung Thurgau, Prävention
Christian Vetsch
Leiter Prävention
052 724 90 71
christian.vetsch@gvtg.ch
Aufgaben / Organisation
- Die Gemeinden sorgen dafür, dass jederzeit genügend Löschwasser zur Verfügung steht.
- In der Regel dienen die für den Löschschutz erforderlichen Wasserversorgungsanlagen auch der Trink- und Brauchwasserversorgung.
- Die Anlagen und Einrichtungen haben den Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) zu entsprechen. Die Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung sind einzuhalten.
- Beitragsberechtigt sind die Kosten für die Erstellung und Beschaffung von Anlagen und Einrichtungen, die eine für die Brandbekämpfung ausreichende und zonengerechte Erschliessung mit Löschwasser unter genügendem Druck sicherstellen.
- Die Höhe der Beiträge an Wasserversorgungsanlagen richtet sich nach der Bedeutung der Anlagen und den Einrichtungen für den Feuerschutz.
- Massgebend für die Beitragsberechtigung ist die wirtschaftlichste Lösung, die den Anforderungen genügt.