Subventionen
Der Kanton fördert mit Beiträgen die Löschwasserversorgung:
- Beiträge können entrichtet werden, wenn Anlagen, Einrichtungen oder Geräte dem bedarfsgerechten Feuerschutz von Personen und Gebäuden dienen und in technischer Hinsicht den Vorschriften und Richtlinien des Feuerschutzamtes Thurgau entsprechen.
- Die Beiträge haben in einem angemessenen Verhältnis zur Verbesserung des Schutzwertes zu stehen.
- Das Departement kann für Einzelprojekte von kantonaler oder regionaler Bedeutung Zuschläge zu den Beitragssätzen gewähren.
- Beitragsgesuche sind vor Auftragserteilung dem Feuerschutzamt Thurgau einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge.
- Zusicherungen verfallen in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren.
- Die Beitragsauszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung mit den entsprechenden Rechnungskopien und nach Abnahme durch das Feuerschutzamt Thurgau.
- Keine Beiträge werden geleistet bei Unterflurhydranten, Wasseraufbereitungen, Wasseruntersuchungen, Wassermesser, Hausanschlüssen und Einkaufssummen.
An Löschwasserversorgungen und Reservoire werden folgende Beiträge ausgerichtet:
30% | für Überflurhydranten, automatische Löschreserve-Auslösung, Leitungen, die mehrheitlich dem Brandschutz dienen, Ersatz von Unterflurhydranten, Pumpwerke von Gemeinschaftsanlagen, gedeckte Wasserbehälter, Feuerweiher und ausgebaute Stauvorrichtungen. |
20% | für Leitungen, die zur Hälfte dem Brandschutz dienen, Reservoire und Fernsteuerungen, übrige Pumpwerke. |
10% | für mehrheitlich der Brauchwasserversorgung dienende Leitungen, mind. 15 Minutenliter fördernde Quellwasserversorgung. |