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Links
- Gesetz über die Gebäudeversicherung (956.1)
- Reglement des VR über die Versicherungsbedingungen der GVTG (956.12)
- Reglement des VR der GVTG über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe (956.21)
Kontakt
Daniel Griesemer
Leiter Versicherungs- und Schadendienst
052 724 90 21
daniel.griesemer@gvtg.ch
Jörg Kobelt
Sachbearbeiter
joerg.kobelt@gvtg.ch
052 724 90 45
Regula Müller
Sachbearbeiterin
regula.mueller@gvtg.ch
052 724 90 46
Schadendienst
Ein Schadenfall ist der Gebäudeversicherung Thurgau umgehend, spätestens aber innert Jahresfrist zu melden. Andernfalls ist der Entschädigungsanspruch verwirkt.
Die Überprüfung des Schadendatums, der -ursache und des -umfanges ist Voraussetzung für eine Versicherungsleistung.