Wärmepumpen und Kälteanlagen: Anforderungen an brennbare Kältemittel

Die Vorschriften für Kältemittel werden laufend verschärft. Ziel ist es, die Emissionen von ozonschichtabbauenden sowie stark klimaerwärmenden Kältemitteln zu reduzieren. Dadurch kommen zunehmend natürliche Kältemittel wie beispielsweise Propan (R-290) zum Einsatz. Diese weisen jedoch je nach Stoffeigenschaften eine erhöhte Brennbarkeit auf.

Besondere Anforderungen bei brennbaren Kältemitteln

Während Wärmepumpen mit nicht brennbaren Kältemitteln gemäss den Brandschutzvorschriften 2015 (BSV 2015) grundsätzlich in Räumen beliebiger Bauart und Ausbau aufgestellt werden können, gelten für Anlagen mit brennbaren oder giftigen Kältemitteln besondere Anforderungen an den Brandschutz.
Die entsprechenden Normen und Richtlinien sind im Verzeichnis 40-15 «Weitere Bestimmungen» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bsvonline.ch.

Der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (suissetec) stellt ebenfalls weiterführende Informationen zur Verfügung, unter anderem im Merkblatt «Umgang mit Wärmepumpen und Kälteanlagen mit gering toxischen, brennbaren Kältemitteln».

Anforderungen frühzeitig berücksichtigen

Beim Neubau oder Ersatz von Wärmepumpen und Kälteanlagen sowie beim Austausch des eingesetzten Kältemittels sind die geltenden brandschutztechnischen Anforderungen zwingend zu berücksichtigen, insbesondere beim Einsatz von brennbaren Kältemitteln.
Eine frühzeitige Abstimmung der Planung mit den geltenden Brandschutzvorgaben hilft, spätere Anpassungen und Verzögerungen zu vermeiden.

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