Brandschutz

Die Mitarbeitenden der Prävention Brandschutz beraten und unterstützen die Bauherrschaft und Bauprojektleitungen in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. 

Zuständigkeiten

Politische Gemeinden

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für den vorbeugenden Brandschutz und den Vollzug des Feuerschutzes bei den Politischen Gemeinden. Davon ausgenommen sind Gebäude, Anlagen und Veranstaltungen mit besonderer Gefährdung oder beträchtlichem Schadenrisiko. Die Politischen Gemeinden können die Erfüllung der Gemeindefeuerschutzaufgaben an die GVTG übertragen. 

GVTG

Die kantonalen Aufgaben im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wurden gesetzlich der GVTG übertragen. Die GVTG erteilt Feuerschutzbewilligungen und führt Kontrollen durch bei Gebäude, Anlagen und Veranstaltungen mit besonderer Gefährdung oder beträchtlichem Schadenrisiko. Die GVTG ist damit insbesondere zuständig für:

  • Beherbergungsbetriebe, in denen dauernd oder vorübergehend 20 und mehr Personen aufgenommen werden, insbesondere Spitalbauten, Alters- und Pflegeheime, geschlossene Anstalten, Hotels, Pensionen und Ferienheime
  • Kindertagesstätten sowie Klein-, Kinder- und Jugendheime ab zehn Betreuungsplätzen
  • Bauten und Anlagen mit Räumen, in denen sich eine grosse Anzahl Personen (mehr als 300) aufhalten kann, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen Säle, Theater, Kinos, Bahnhöfe, Kirchen, Verkaufsgeschäfte
  • Schulbauten
  • Hochhäuser und Türme mit Aussichtsplattformen
  • Parkhäuser, Tiefgaragen und Einstellräume ab 1‘200 m2 Gesamtfläche
  • Büro- und Verwaltungsbauten ab 900 m2 Geschossfläche oder mehr als 10'000 m3 umbautem Raum
  • Gebäude mit Löschanlagenkonzept, Doppelfassaden, Atrien, speziellen Brandrisiken und Nachweisverfahren
  • Industriebauten sowie Gewerbebauten mit speziellen Brandrisiken oder erheblicher Grösse, wie Hochregallager, Lager und Betriebe mit gefährlichen Stoffen, chemische Betriebe, holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe-, Lager- und Logistikbauten
  • Flüssiggastanks und Biogasanlagen

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne

052 724 90 70
info(at)gvtg.ch