Grundlagen
Die GVTG ist ein selbstständiges öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Frauenfeld. Sie wird nach nicht gewinnorientierten, aber wirtschaftlichen Grundsätzen geführt.
Aufgabe
Die GVTG versichert im Kanton rund 104'000 Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden, sie koordiniert und fördert die Feuerwehren und befasst sich im Interesse des Personen- und Sachwertschutzes mit der Schadenverhütung. Der gesetzliche Auftrag der GVTG richtet sich insbesondere nach dem Gebäudeversicherungsgesetz und dem Feuerschutzgesetz und deren Ausführungserlasse. Diese gesetzlichen Grundlagen regeln die Organisation der GVTG abschliessend und bilden die Basis für deren Handeln.
Finanzierung
Die GVTG verfügt als selbständige juristische Person über ein eigenes Vermögen und ist entsprechend finanziell vom Staatshaushalt abgelöst. Sie ist nicht staatlich alimentiert (weder Dotationskapital noch Beiträge), sondern finanziert sich vollständig selbst aus den Prämien der Versicherten, den Kapitalerträgen sowie der Brandschutzabgabe. Für die Verbindlichkeiten der GVTG haftet ausschliesslich ihr eigenes Vermögen; es besteht keine Staatsgarantie.
Die GVTG ist nicht gewinnorientiert. Allfällige Überschüsse werden zur ausreichenden Kapitalisierung der GVTG verwendet oder kommen bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen in Form eines Prämienrabatts der Gebäudeeigentümerschaft zugute.
Die GVTG versichert per 31.12.2024 eine Versicherungssumme von rund 109 Milliarden Franken. Zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten schliesst sie Rückversicherungen ab und bildet jeweils die versicherungstechnisch notwendigen Reserven. Die finanzielle Situation ist aktuell gesund und gesichert. Dank des unterdurchschnittlichen Schadenjahrs 2024 und den erfreulichen Ergebnissen bei den Kapitalanlagen war die GVTG in der Lage, der Gebäudeeigentümerschaft im Jahr 2025 einen Prämienrabatt zu gewähren.
Organisation
Verwaltungsrat
Das strategische Führungsgremium der GVTG ist der siebenköpfige Verwaltungsrat unter der Leitung von Verwaltungsratspräsident Peter Haag. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Grossen Rat für eine Periode von vier Jahren gewählt. Gesetzlich verankert ist der Einsitz der jeweiligen Chefin oder des jeweiligen Chefs des Departements, dem der Feuerschutz untersteht.
Dem Verwaltungsrat obliegt die strategische Führung der GVTG und er erstattet dem Grossen Rat Bericht über die Geschäftstätigkeit. Der Verwaltungsrat wählt die Direktorin oder den Direktor sowie die leitenden Mitarbeitenden. Er trägt die Verantwortung für das Geschäftsreglement, verwaltet den Reservefonds und entscheidet über die Anlagestrategie. Er regelt die Prämiengestaltung, definiert die Prämiensätze und passt die Versicherungswerte der Baukostenentwicklung (Baukostenindex der Gebäudeversicherung Thurgau) an. Dabei sorgt der Verwaltungsrat dafür, dass die Prämien und Reserven der GVTG anerkannten versicherungstechnischen Grundsätzen entsprechen.
Direktion
Der Direktor Milos Daniel nimmt die operative Führung der GVTG wahr und setzt die Strategie des Verwaltungsrats konsequent um. Er vertritt die GVTG nach innen und aussen.
Der Direktion sind die Rechtsabteilung, die Direktionsassistenz mit Projektportfoliomangement, die Informatik, die Kommunikation und das Personalwesen angegliedert.
Abteilungen
Das Tagesgeschäft der GVTG wird wesentlich durch die vier Abteilungen Finanzen, Prävention, Intervention und Versicherung bestritten.
Die Abteilung Prävention ist für den vorbeugenden Brandschutz sowie für den Schutz von Gebäuden vor Naturgefahren (Elementarschadenprävention) zuständig.
Die Abteilung Intervention koordiniert und unterstützt die Feuerwehren in diversen Belangen. Ihr ist das Feuerwehrinspektorat angegliedert.
Die Abteilung Versicherung sorgt mit ihrem Innen- und Aussendienst für die Administrierung der obligatorischen Gebäudeversicherung und die Abwicklung von Schadenfällen.
Organigramm

Aufsichtsorgane
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle der Gebäudeversicherung Thurgau wird alle vier Jahre vom Grossen Rat gewählt. Das Kontrollstellenmandat für die Kontrollperiode 2024-2027 wurde nach erfolgreich durchgeführtem Submissionsverfahren an die Balmer-Etienne AG vergeben.
Aufsicht
Der Grosse Rat übt die Oberaufsicht über die GVTG aus. Er wählt den Verwaltungsrat und die Kontrollstelle. Der Verwaltungsrat erstattet dem Grossen Rat Bericht über die Geschäftstätigkeit der Gebäudeversicherung Thurgau und legt ihm den Geschäftsbericht zur Genehmigung vor.
Rechtspflege
Rekurskommission für die Gebäudeversicherung
Gegen Entscheide aus dem Versicherungsbereich kann gemäss § 44 Abs. 1 des Gebäudeversicherungsgesetzes (RB 956.1) innert 20 Tagen bei der Rekurskommission für die Gebäudeversicherung, Thundorferstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld, Rekurs erhoben werden.
Departement für Justiz und Sicherheit
Gegen Entscheide aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerwehrwesens kann gemäss § 43 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (RB 170.1) innert 30 Tagen beim Departement für Justiz und Sicherheit, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld, Rekurs erhoben werden.
Rechtsgrundlagen und gesetzlicher Auftrag
Bereich Gebäudeversicherung
- RB 956.1 Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 23. August 1976
- RB 956.11 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau vom 05. Mai 1976
- RB 956.12 Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung vom 02. Juni 1977
- RB 956.121 Geschäftsreglement der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau vom 19. August 1977
- RB 956.13 Schätzungsverordnung des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung vom 22. September 1977
- RB 956.21 Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe vom 22. April 2005