Schutz vor Naturgefahren

Die GVTG unterstützt Sie dabei, Schäden durch Überschwemmung, Hagel oder Erdrutsch zu vermeiden – unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne.

Objektschutznachweise zu Baugesuchen

In der Gefahrenzone dürfen Baubewilligungen laut Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (PBV) nur erteilt werden, wenn mit Massnahmen zum Objektschutz gemäss des kantonalen «Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren» sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Der Nachweis ist in Form eines Objektschutznachweises der Bauherrschaft zu erbringen. 

Unsere Mitarbeitenden beraten Bauherrschaften und Planende bei Objektschutznachweisen. Bei komplexen Fällen kann ein Fachplaner nötig sein. Formulare und Leitfaden sind beim Amt für Umwelt Thurgau erhältlich.

Die GVTG unterstützt politische Gemeinden mit fachlichen Einschätzungen und Stellungnahmen.

Subventionen

Die GVTG unterstützt freiwillige Schutzmassnahmen gegen Überschwemmung und Hochwasser an bestehenden Gebäuden. Mehr dazu in Subventionen.

 

«Hagelschutz – einfach automatisch» und «Storen hoch!»

Lamellenstoren und Rollläden sind sehr empfindlich bei Hagel. Ihre Fenster sind hingegen sehr viel robuster. Darum «Storen hoch!» bei drohendem Gewitter.

Die GVTG unterstützt den «Hagelschutz – einfach automatisch». Dieses System ruft online die aktuelle Hagelgefährdung für Ihr Gebäude ab. Solange eine Hagelwarnmeldung besteht, werden die Storen automatisch hochgezogen.

Die GVTG stellt das Hagelwarnsignal und bei Bedarf das Empfangsmodul (Signalbox) für Einfamilienhäuser kostenlos zur Verfügung. Für Grossbauten können auch die Installationskosten übernommen werden. Voraussetzung ist eine vorhandene geeignete zentrale Storensteuerung.

Bei Interesse erstellen Sie eine Anfrage über das Formular «Ich habe Interesse» oder kontaktieren unsere Mitarbeitenden.

Weitere Informationen finden Sie unter «Hagelschutz – einfach automatisch».

Beispiele Objektschutzmassnahmen

Die meisten Schäden durch Naturgefahren (Elementarschäden) werden im Kanton Thurgau durch Überschwemmung und Hagel verursacht. Bei den Überschwemmungen ist der Anteil der Schäden der durch Oberflächenabfluss verursacht wird deutlich grösser als durch Hochwasser von Gewässern. 

Typische Schutzmassnahmen gegen Überschwemmungen sind im Folgenden dargestellt.

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG)
Bildquelle: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG)
Bildquelle: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG)
Bildquelle: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG)
Bildquelle: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)

Unterschätzte Gefahr Oberflächenabfluss

Starkregen kann zu Oberflächenabfluss führen – Wasser, das nicht versickert und über das Gelände abfliesst. Trotz meist geringer Fliesstiefe kann die Wassermenge gross sein. Unbedachte Bauweise birgt hohes Schadensrisiko.

Naturgefahren-Check

Ist Ihr Gebäude von Naturgefahren betroffen? Machen Sie den Naturgefahren-Check.

Unsere Mitarbeitenden beraten Sie bei Fragen zur Einschätzung von konkreter Gefährdung und zur Unterstützung freiwilliger Objektschutzmassnahmen gerne.

Kontaktpersonen

Urs Nyffenegger
Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren VKF, Präventionsexperte

Sebastian Hofer
Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren VKF, Präventionsexperte