Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage am Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, um es gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen zu schützen.

Blitzschutzsysteme schützen Gebäude und die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere vor den Auswirkungen von Blitzschlägen und damit verbundenen Brandereignissen. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind. 

Für bestimmte Bauten gilt eine Blitzschutzpflicht. Diese richtet sich nach der Brandschutzrichtlinie der Brandschutzvorschriften «Blitzschutzsysteme, 22-15».

Die Fachpersonen für Blitzschutz kontrollieren sämtliche Neuanlagen, die im Rahmen der Blitzschutzpflicht erstellt worden sind. Ebenfalls werden bei den Pflichtanlagen periodische Kontrollen durchgeführt. Neuanlagen und wesentliche Änderungen sind der GVTG mit einer Fertigstellungsanzeige zu melden.

Blitzschutzanlagen können das Brandrisiko wirksam reduzieren. Die GVTG subventioniert deshalb freiwillig erstellte Anlagen mittels Beiträgen. Mehr dazu unter Subventionen.

Kontaktpersonen

Marcel Leu
Fachperson Blitzschutz VKF / EIT.swiss

Fredi Blöchlinger
Fachperson Blitzschutz VKF