Policenbestellung
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Versand
Der Versand der Policen erfolgt in der Regel an die Eigentümerschaft oder an die hinterlegte Verwaltung und ist eine kostenlose Dienstleistung.
Versand an Drittpartei
Wünschen Sie einen Versand an eine Drittpartei (z.B. Banken, Immobilienmakler, Versicherungsbroker), so ist der GVTG die entsprechende Vollmacht, respektive Ermächtigung einzureichen. Senden Sie uns die Vollmacht zusammen mit Ihrer Policenbestellung per E-Mail oder per Post.