Gemeindefeuerschutz
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für den vorbeugenden Brandschutz und den Vollzug des Feuerschutzes bei den Politischen Gemeinden. Davon ausgenommen sind Gebäude, Anlagen und Veranstaltungen mit besonderer Gefährdung oder beträchtlichem Schadenrisiko.
Die Politischen Gemeinden können der GVTG die Durchführung Ihrer Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz mittels eines verwaltungsrechtlichen Vertrags übertragen. Unsere Ansprechpersonen stehen für ein unverbindliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Formulare
Subventionsantrag
Antrag auf Zulassung im Einzelfall
Entrauchung LRWA
Gesuch um Erstellung/Ersatz Feuerungsanlage
Meldung Baubeginn, QS und Anmeldung Kontrolle
Übereinstimmungserklärung Abgasanlage
Übereinstimmungserklärung Bauteile
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Übereinstimmungserklärung Feuerungsanlage