Schadenmeldung
Im Schadenfall durch Feuer oder Naturereignis finden Sie hier alle Informationen zur Schadenmeldung.
Schutzmassnahmen
Dach beschädigt
- Bieten Sie einen Dachdecker auf. Sorgen Sie dafür, dass Dach, Gebäudehülle, Fenster, Türen, etc. unverzüglich mit einer Notabdeckung (z.B. Blachen) abgedichtet werden.
Wassereintritt bei beschädigten Gebäudeteilen
- Schützen Sie Ihr Gebäude vor durchnässten Gebäudeteilen. Entfernen Sie diese so gut wie möglich, entsorgen Sie die Gebäudeteile aber noch nicht. Eine Entsorgung darf erst nach der Schadenschätzung durch die GVTG erfolgen.
- Lassen Sie eingetretenes Wasser abpumpen. Stellen Sie Geräte zur Trocknung der Räume auf.
Wasserablauf sicherstellen
- Stellen Sie sicher, dass das Wasser in den Bodenabläufen, Dachrinnen und Schächten ablaufen kann. Reinigen Sie diese bei Bedarf.
Umgestürzte Bäume
- Entfernen Sie die Äste so gut wie möglich und veranlassen Sie die Notabdichtung der beschädigten Gebäudeteile, um diese vor weiterem Wassereintritt zu schützen.
Selbstbehalt
Bei Elementarschäden beträgt der gesetzliche Selbstbehalt zehn Prozent der Schadensumme, mindestens aber 200 Franken und höchstens 2’000 Franken pro Gebäude und Ereignis. Für Feuerschäden besteht kein Selbstbehalt.
Wiederherstellungsfrist
Die Instandstellung ist auf drei Jahre nach dem Schadeneintritt befristet. Die Frist kann in besonderen Fällen und auf ein schriftliches Gesuch hin um höchstens zwei Jahre verlängert werden.