Gebäudeschätzung

Wünsche Sie eine Neuschätzung des Gebäudes oder haben Sie Ihr Bauvorhaben abgeschlossen, melden Sie Ihr Gebäude bitte mittels untenstehendem Webformular zur Schätzung an.

Die Versicherungssumme wird von der GVTG für jedes Gebäude individuell festgelegt. Diese Schätzung basiert auf den ortsüblichen Baupreisen. Bei der Gebäudeschätzung beurteilt der oder die Schätzer/in den vorhandenen Ausbaustandard und schätzt die Kosten für einen potenziellen Wiederaufbau des Gebäudes im Schadenfall ein. Die GVTG schätzt die Gebäude nach der SIA-Norm 116.

Neben dem Ausbaustandard berücksichtigt die GVTG auch weitere Faktoren, die den Wiederaufbau verteuern können – etwa verwinkelte Bauweise, Zwischengeschosse, aufwändige Dachkonstruktionen oder erhaltenswerte historische Elemente.

Darüber hinaus wird bei der Gebäudeschätzung die Gebäudenutzung überprüft. Die Gebäudenutzung wirkt sich direkt auf die Prämienansätze aus. Eine Änderung der Gebäudenutzung ist der GVTG umgehend zu melden. 

So gehen Sie vor

Schritt

Halten Sie die Adresse oder Versicherungsnummer des Gebäudes bereit.

Schritt

Reichen Sie die Schätzungsanmeldung über untenstehenden Link (Schätzungsanmeldung) ein.

Schritt

Wir prüfen Ihr Anliegen und senden der Eigentümerschaft oder der hinterlegten Verwaltung die Bestätigung zur Schätzungsanmeldung per Post zu.

Schritt

Sobald Ihr Gebäude für eine Schätzung vorgesehen ist, informieren wir Sie etwa drei Wochen im Voraus schriftlich

Wissenswertes

  
Wann wird eine Schätzung durchgeführt?

Gebäude werden nach der Erstellung sowie nach wertsteigernden Um- oder Anbauten geschätzt. Die Eigentümerschaft kann zudem jederzeit eine Überprüfung der Versicherungssumme verlangen.

Eine ordentliche Revisionsschätzung findet in der Regel alle 10 Jahre statt (15 Jahre bei Neubauten).

Ich habe Investitionen getätigt, kann ich die Police anpassen?Melden Sie uns die getätigten Investitionen inklusive Rechnungsbeilagen per E-Mail. Wir prüfen, ob die Police im Rahmen eines Nachtrags angepasst wird oder ob wir eine Schätzung vor Ort veranlassen.
Werden Photovoltaikanlagen mitversichert?Photovoltaikanlagen sind in der Regel Bestandteil des Gebäudes und werden mitversichert. Ist eine PV-Anlage vorhanden, halten Sie für die Schätzung bitte eine Kostenübersicht und die Kilowatt-Peak-Werte bereit.
Was ist bei einer Umnutzung zu tun?Ihr Gebäude ist entsprechend seiner Nutzung versichert. Den Nutzungscode finden Sie auf Ihrer Police. Melden Sie uns jede Umnutzung umgehend, damit der Versicherungsschutz weiterhin korrekt gewährleistet ist. Häufige Beispiele sind landwirtschaftliche Bauten, die neu anders genutzt werden, oder Restaurants, die in Wohnraum umgewandelt werden.
Sollte ich bei der Schätzung anwesend sein?Stellen Sie sicher, dass Sie oder eine Vertretung am Termin anwesend sind.
Was wird besichtigt?Wir benötigen Zugang zu allen Räumen Ihres Gebäudes. Bei Mehrfamilienhäusern zu einer Wohnung pro Typ.
Wie lange dauert die Gebäudeschätzung?In der Regel 10 - 15 Minuten. Bei grösseren Gebäuden oder historischen Bauten/Bauteilen wird mehr Zeit benötigt.
Was kostet die Neuschätzung?Die Gebäudeschätzung ist grundsätzlich kostenlos.
Was sollte ich bereithalten?Bei Neubauten und Anbauten werden gültige Projektpläne im korrekten Massstab in Papierform und eine Kostenaufstellung (BKP 2, Gebäudekosten) benötigt. Bei Umbauten genügt eine Kostenaufstellung.
Werden Photovoltaikanlagen mitversichert?Photovoltaikanlagen sind in der Regel Bestandteil des Gebäudes und werden mitversichert. Ist eine PV-Anlage vorhanden, halten Sie für die Schätzung bitte eine Kostenübersicht und die Kilowatt-Peak-Werte bereit.
Wie kann ich meinen Schätzungstermin verschieben?Kontaktieren Sie den/die zuständigen/zuständige Schätzer/in und vereinbaren einen neuen Termin. Die Kontaktangaben finden Sie auf Ihrer Einladung zur Gebäudeschätzung.
Was geschieht nach der Schätzung?Sie erhalten die angepassten Versicherungsunterlagen mit Versicherungswert, den Baukostenindex der GVTG und die Bezeichnung des Gebäudes mit der Versicherungsart.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne

052 724 90 20
versicherung(at)gvtg.ch