Kaminfeger/innen
Wärmetechnische Anlagen sowie Rauch- und Abgasanlagen müssen im Kanton Thurgau regelmässig von einer zugelassenen Kaminfegerin oder von einem zugelassenen Kaminfeger kontrolliert und gereinigt werden.
Die Gebäudeeigentümerschaft, respektive die Nutzerschaft ist dafür verantwortlich, eine regelmässige Kontrolle und Reinigung ihrer wärmetechnischen Anlagen, Rauchabzugsanlagen, Abgasanlagen und Rauchkammern durchführen zu lassen. Die Reinigungs- und Kontrollfristen sind in der Weisung über die Kaminfegerarbeiten und Reinigungsfristen aufgeführt.
Bewilligungspflicht
Kaminfegerinnen und Kaminfeger sorgen als technische Fachpersonen für energieeffizientes Heizen und leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Brand- und Umweltschutz.
Im Kanton Thurgau besteht eine Bewilligungspflicht zur selbständigen Ausübung des Kaminfegerberufs. Ein Gesuch ist schriftlich bei der GVTG mit dem Nachweis über die fachliche Qualifikation sowie einer Bestätigung, dass sie oder er mit einem Pensum von mindestens 40 % in demjenigen Unternehmen tätig ist, bei welchem sie oder er als Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber gemeldet ist.
Aufgaben
Kaminfeger/innen kontrollieren und reinigen bei Bedarf periodisch Feuerungs- oder Rauchabzugsanlagen, Abgasleitungen und Rauchkammern und prüfen die Einhaltung der Feuerschutzvorschriften. Die Kontrollen und Reinigungen sind zu dokumentieren. Die Aufgaben und Pflichten von Kaminfeger/innen sind in der Weisung über die Kaminfegerarbeiten geregelt.