Gebäudeversicherungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden, sodass es wieder zeitgemäss ist. Ausserdem soll die Motion «Flexibilisierung der Finanzierung der Gebäudeversicherung» umgesetzt werden.