Medienmitteilung: Prämienhöhe wird vom Preisüberwacher nicht beanstandet

Medienmitteilung: Prämienhöhe wird vom Preisüberwacher nicht beanstandet

Der Verwaltungsrat der GVTG hat die Versicherungsprämien per 2022, nach den im Gebäudeversicherungsgesetz verankerten Grundsätzen zur Prämienfestsetzung, erhöht. Beim Preisüberwacher gingen daraufhin diverse Beschwerden ein.

Einvernehmliche Regelung zwischen dem Preisüberwacher und der Gebäudeversicherung Thurgau

Nach Gesprächen zwischen dem Preisüberwacher und der GVTG konnte geklärt werden, dass die Notwendigkeit zur Bildung eines angemessenen Rücklagenniveaus einer der Hauptgründe für die Prämienerhöhung war. Daraufhin einigte man sich einvernehmlich auf die Definition eines transparenten Prämienrabattmechanismus. Die Prämienhöhe wird in der einvernehmlichen Regelung vom Preisüberwacher nicht beanstandet, was das Vorgehen des Verwaltungsrates bestätigt. Der Prämienrabattmechanismus gelangt zur Anwendung, wenn die definierten Bedingungen im Hinblick auf die Ergebnisse der Versicherung, der Kapitalanlagen sowie des Reservefonds erfüllt sind. Die einvernehmliche Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Sie kann auf der Webseite des Preisüberwachers www.preisueberwacher.admin.ch eingesehen werden.

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