Abbruchmeldung
Melden Sie uns hier, wenn Sie planen ein Gebäude abzubrechen oder ein Gebäude bereits abgebrochen wurde.
Webformular
Die Versicherungspflicht und die Versicherung für ein Gebäude im Kanton Thurgau erlöschen mit dessen Abbruch oder nach einem Totalschaden.
Damit das Gebäude aus der Versicherungspflicht entlassen werden kann, ist uns der Abbruch über das Online-Formular (Abbruchmeldung) mitzuteilen.
Wird ein Gebäude komplett abgebrochen, anschliessend aber neu errichtet, muss der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden. Dazu ist eine obligatorische Bauversicherung abzuschliessen.