Abbruchmeldung

Melden Sie uns hier, wenn ein Gebäude abgebrochen wurde.

So gehen Sie vor

Schritt

Halten Sie die Adresse oder Versicherungsnummer des Gebäudes sowie die Abbruchbestätigung der Gemeinde und Fotos bereit.

Schritt

Füllen Sie das Formular Abbruchmeldung aus und senden Sie es uns.

Schritt

Wir prüfen Ihr Anliegen und lassen der Eigentümerschaft oder der hinterlegten Verwaltung per Post die Abbruchbestätigung zukommen.

Webformular

Abbruchmeldung

Die Versicherungspflicht und die Versicherung für ein Gebäude im Kanton Thurgau erlöschen mit dessen Abbruch oder nach einem Totalschaden.

Damit das Gebäude aus der Versicherungspflicht entlassen werden kann, ist uns der Abbruch über das Online-Formular (Abbruchmeldung) mitzuteilen.

Wird ein Gebäude komplett abgebrochen, anschliessend aber neu errichtet, muss der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden. Dazu ist eine obligatorische Bauversicherung abzuschliessen.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne

052 724 90 20

versicherung(at)gvtg.ch