Adressänderung

Melden Sie uns hier Ihre neue Wohnadresse, Firmenadresse oder Korrespondenzadresse.

So gehen Sie vor

Schritt

Halten Sie die bisherige Wohn- oder Firmenadresse sowie das Geburtsdatum bereit.

Schritt

Füllen Sie das Formular Adressänderung aus und senden Sie es uns.

Schritt

Wir prüfen Ihr Anliegen und nehmen die Adressänderung vor.

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Adressänderung

Namensänderung

Die GVTG bezieht die Eigentümerdaten vom Grundbuchamt. Namensänderungen von Personen, welche im Kanton Thurgau Eigentum haben, können durch die GVTG nicht vorgenommen werden. Diese Änderungen sind dem jeweiligen Grundbuchamt zu melden. Die Mutation wird anschliessend mittels automatisierter Schnittstelle ins System der GVTG eingelesen.

Änderungen infolge Todesfall

Im Todesfall geht der von der GVTG gewährte Versicherungsschutz auf die Erben über. Im Zuge des Erbgangs erhält die GVTG die Kontaktdaten der Erben direkt vom Grundbuchamt über eine automatisierte Schnittstelle.

Wurde der Erbgang noch nicht vollzogen, kann der Todesfall der GVTG direkt gemeldet werden. Dabei ist die Todesbescheinigung einzureichen und die neue Kontaktadresse mitzuteilen.

Willensvollstrecker können nach Einreichung der entsprechenden Ernennungsurkunde als Liegenschaftsverwalter hinterlegt werden.

Die Meldung kann per E-Mail oder per Post erfolgen.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne

052 724 90 30

info(at)gvtg.ch