Adressänderung
Melden Sie uns hier Ihre neue Wohnadresse, Firmenadresse oder Korrespondenzadresse.
Webformular
Namensänderung
Die GVTG bezieht die Eigentümerdaten vom Grundbuchamt. Namensänderungen von Personen, welche im Kanton Thurgau Eigentum haben, können durch die GVTG nicht vorgenommen werden. Diese Änderungen sind dem jeweiligen Grundbuchamt zu melden. Die Mutation wird anschliessend mittels automatisierter Schnittstelle ins System der GVTG eingelesen.
Änderungen infolge Todesfall
Im Todesfall geht der von der GVTG gewährte Versicherungsschutz auf die Erben über. Im Zuge des Erbgangs erhält die GVTG die Kontaktdaten der Erben direkt vom Grundbuchamt über eine automatisierte Schnittstelle.
Wurde der Erbgang noch nicht vollzogen, kann der Todesfall der GVTG direkt gemeldet werden. Dabei ist die Todesbescheinigung einzureichen und die neue Kontaktadresse mitzuteilen.
Willensvollstrecker können nach Einreichung der entsprechenden Ernennungsurkunde als Liegenschaftsverwalter hinterlegt werden.