Prämienansätze

Für jede Gebäudekategorie wird eine risikoabhängige Grundprämie festgesetzt und in der Regel alle fünf Jahre überprüft

Die Jahresprämien der GVTG werden gemäss § 11 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (GebG; RB 956.1) durch den Verwaltungsrat nach anerkannten versicherungstechnischen Grundsätzen festgelegt. Diese werden jeweils Anfang des Jahres in Rechnung gestellt.

Die anteilsmässige Prämienaufteilung bei Eigentümerwechsel während des Jahres ist zwischen Verkäuferschaft und Käuferschaft direkt zu regeln. Die GVTG leistet keine entsprechenden Rückerstattungen.
 

Prämienansätze 2026 (unverändert seit 1.1.2022)

Gebäude-CodeGebäudekategorieVersicherungsprämie1Stempel-Abgabe2Brandschutz-AbgabeGesamt-Prämie3
10–19Verwaltungsgebäude / Gebäude mit öffentlichem Charakter2111133
20–29Wohngebäude2711139
30–39Landwirtschaft, Gärtnereien, Forstwirtschaft5631170
40–49Verkehrswesen2111133
50–59Handel3921152
60–79Industrie und Gewerbe3921152
80–89Gastgewerbe8141196
90–99Nebengebäude4521158

1 Ohne Zuschlag für erhöhte Risiken
2 Die Eidg. Stempelabgabe (5%) wird aufgrund der Versicherungsprämie genau berechnet
3 Rappen pro CHF 1'000 Versicherungssumme

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052 724 90 20
versicherung(at)gvtg.ch