Prämienansätze

Für jede Gebäudekategorie wird eine risikoabhängige Grundprämie festgesetzt und in der Regel alle fünf Jahre überprüft.

Die Jahresprämien der GVTG werden gemäss § 11 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (GebG; RB 956.1) durch den Verwaltungsrat nach anerkannten versicherungstechnischen Grundsätzen festgelegt. Diese werden jeweils Anfang des Jahres in Rechnung gestellt.

Die anteilsmässige Prämienaufteilung bei Eigentümerwechsel während des Jahres ist zwischen Verkäuferschaft und Käuferschaft direkt zu regeln. Die GVTG leistet keine entsprechenden Rückerstattungen.

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