Feuerwerksverkauf
Für den Verkauf von Feuerwerkskörpern ab einer Lagermenge von mehr als 300 kg ist eine Bewilligung der GVTG erforderlich.
Die Lagerung von Feuerwerkskörpern stellt ein erhöhtes Brandrisiko dar, bei dem auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften geachtet werden muss. Die GVTG ist für die Bewilligung von Feuerwerkslager von mehr als 300 kg zuständig.
Die wichtigsten Grundsätze zur Lagerung und zum Feuerwerksverkauf finden Sie in unserem Merkblatt.