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Feuerwerksverkauf

Für den Verkauf von Feuerwerkskörpern ist eine Bewilligung der GVTG erforderlich. 

Die Lagerung von Feuerwerkskörpern stellt ein erhöhtes Brandrisiko dar, bei dem auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften geachtet werden muss. Die wichtigsten Grundsätze zur Lagerung und zum Feuerwerksverkauf finden Sie in unserem Merkblatt.

Bewilligungsgesuch Feuerwerksverkauf
Merkblatt Feuerwerk: Lagerung und Verkauf

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052 724 90 70
info(at)gvtg.ch

Gebäudeversicherung Thurgau

Maurerstrasse 2
8510 Frauenfeld

052 724 90 00

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