Feuerwerksverkauf
Für den Verkauf von Feuerwerkskörpern ist eine Bewilligung der GVTG erforderlich.
Die Lagerung von Feuerwerkskörpern stellt ein erhöhtes Brandrisiko dar, bei dem auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften geachtet werden muss. Die wichtigsten Grundsätze zur Lagerung und zum Feuerwerksverkauf finden Sie in unserem Merkblatt.