Subventionen

Die GVTG berät die Gebäudeeigentümerschaft, die Politischen Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen der Schadenverhütung und fördert diese sowohl im Präventionsbereich als auch im Interventionsbereich mittels finanziellen Beiträgen.

Grundsätze

Beiträge in den Bereichen des Schutzes vor Naturgefahren (Elementarschadenprävention), des baulichen und technischen Brandschutzes, der Löschwasserversorgung und des Feuerwehrwesens können innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens grundsätzlich zugesichert werden, wenn die subventionierten Massnahmen bedarfsgerecht und verhältnismässig sind, in technischer Hinsicht den von der GVTG angewendeten Vorschriften und Richtlinien entsprechen und mit den Massnahmen eine angemessene Verbesserung der geschützten Bereiche erzielt wird. Die Beiträge haben in einem angemessenen Verhältnis zur Verbesserung des Schutzwertes zu stehen. Für vorgeschriebene bauliche und technische Massnahmen können keine Beiträge ausgerichtet werden.

Beitragsgesuche reichen Sie bitte vor Auftragserteilung der GVTG ein. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge. Zusicherungen verfallen in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren. 

Die Beitragsauszahlung erfolgt nach Zusendung einer unterzeichneten Zusammenstellung und Abrechnung sowie der Beilage von Rechnungskopien und nach einer allfälligen Abnahme durch die GVTG.

Beiträge an den Schutz vor Naturgefahren

Schutz vor Hochwasser und Überschwemmung

Die GVTG kann Beiträge an freiwillige Massnahmen zum besseren Schutz von bestehenden Gebäuden vor Hochwasser oder Überschwemmung entrichten, wenn die betroffenen Gebäude durch Überschwemmung oder Hochwasser gefährdet sind. 

Insbesondere kann die GVTG folgende Massnahmen subventionieren:

  • Abschottung von Öffnungen in der Gebäudehülle
  • Erhöhung von Lichtschächten
  • Sockelmauern und Türschwellen
  • erstellen oder erhöhen von Zugängen
  • Ablenkmauern und -dämme

Unter anderem werden keine Beiträge zum Schutz von Neubauten ausgerichtet oder von Gebäuden, die jünger sind als zwei Jahre. Die Voraussetzungen und Grundsätze der Förderung können im Beitragsreglement Elementarschadenprävention eingesehen werden.

Schutz vor Hagel

Die GVTG finanziert Eigentümerinnen und Eigentümern von bestehenden Gebäuden mit hohem Hagelschadenpotenzial den Einbau einer sogenannten “Hagelbox”. Dabei handelt es sich um eine elektronische Steuerungskomponente mit deren Signal bei drohendem Hagel die elektrischen Storen automatisiert hochgezogen werden können. Dadurch werden die häufig auftretenden Hagelschäden an den Storen vermieden. 

Die “Hagelbox” muss in ein bestehendes Gebäudesteuerungs- bzw. Gebäudeleitsystem integriert werden. Die GVTG finanziert das hierfür erforderliche Gebäudesteuerungs- bzw. Gebäudeleitsystem nicht und unterstützt dieses auch nicht mittels Beiträgen. 

Vorgehen

Nehmen Sie bei Interesse an Beiträgen zum Schutz vor Naturgefahren vorgängig Kontakt mit unseren Fachexperten der Abteilung Elementarschadenprävention auf. Wir beraten Sie gerne.

 

Beiträge an den baulichen und technischen Brandschutz

An die folgenden freiwillig erstellten Schutzanlagen von Gebäuden können Beiträge geleistet werden:

  • Brandmauern
  • Blitzschutzanlagen bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit weniger als 3'000 m3 umbauten Raum
  • automatische Sprinkleranlagen
  • automatische Brandmeldeanlagen
  • Rauchschutzdruckanlagen, Feuerwehraufzüge und andere Massnahmen bei Bestandesbauten, wenn sie wesentlich zur Verbesserung der Personen- und Gebäudesicherheit führen

Beiträge können zugesichert werden, wenn Anlagen, Einrichtungen oder Geräte dem bedarfsgerechten Feuerschutz von Personen und Gebäuden dienen und in technischer Hinsicht den Vorschriften und Richtlinien der GVTG entsprechen. Für vorgeschriebene Brandschutzanlagen und Einrichtungen können keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Voraussetzungen und Grundsätze zur Zusicherungen von Beiträgen entnehmen Sie dem Beitragsreglement baulichen und technischen Brandschutz.

Beiträge an die Feuerwehren

Die GVTG stellt den Stützpunktfeuerwehren diejenigen Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstung zur Verfügung, welche diese für die Erfüllung ihres Stützpunktauftrags benötigen. Die GVTG finanziert diese vollumfänglich und führt die jeweiligen Beschaffungen durch. 

Die Ortsfeuerwehren werden von der GVTG mittels Beiträgen an ihre Depotbauten und Einsatzfahrzeuge finanziell unterstützt. Darüber hinaus werden Beiträge an allgemeines Feuerwehrmaterial und -Ausrüstung mittels eines pro Gemeinde berechneten Globalbeitrags abgegolten. 

Beiträge werden zugesichert, wenn die von den Feuerwehren geplanten Investitionen dem kantonalen Feuerwehrkonzept entsprechen und technisch die von der GVTG angewendeten Vorschriften und Richtlinien erfüllen.

Beiträge an die Löschwasserversorgung

Die GVTG leistet den Politischen Gemeinden, den Gemeindewerken und Wasserkooperationen Beiträge an die Löschwasserversorgung. Insbesondere werden Beiträge ausgerichtet für:

  • Überflurhydranten
  • automatische Löschreserve-Auslösungen
  • Wasserleitungen
  • Löschwasserreservoire
  • Pumpwerke
  • Löschwasserbehälter
  • Löschweiher
  • ausgebaute Stauvorrichtungen

Beiträge werden an den Neubau von Einrichtungen entrichtet sowie an deren Ersatz und Sanierung, sofern damit eine Verbesserung der Löschwassersicherheit erreicht werden kann. Mehr dazu entnehmen Sie der Weisung über die Löschwasserversorgung.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne

052 724 90 70
info(at)gvtg.ch