Versicherte Schäden
Die GVTG versichert Gebäude mit einem Neuwert ab CHF 10'000 obligatorisch gegen Brand- und Elementarschäden. Darunter fallen auch Neu- und wertvermehrende An- und Umbauten während der Bauphase.
Versicherte Ereignisse
Feuerschäden
Die Gebäude sind gegen die folgenden Feuerereignisse versichert:
- Feuer- und Brandschäden
- Rauchschäden
- durch Feuer entstandene Hitzeschäden
- Explosionsschäden
- Schäden durch direkten oder indirekten Blitzeinschlag
Nicht versichert sind unter anderem Schäden, die nicht durch einen Blitzeinschlag, sondern durch Schwankungen in der Netzspannung entstanden sind.
Elementarschäden
Im Bereich der Elementarschäden sind folgende Unwetterereignisse versichert:
- Sturmwind
- Hagel
- Hochwasser
- Überschwemmung von Fliessgewässern, sowie Überschwemmungen infolge von nicht ablaufendem Oberflächenwasser
- Schneedruck und Schneerutsch
- Steinschlag und Erdrutsch
Keine Elementarereignisse und deshalb nicht versichert sind Schäden, die durch aufsteigendes Grundwasser oder durch Rückstau aus der Kanalisation entstanden sind. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die infolge schlechten Baugrundes oder eines Baumangels, wie fehlerhafter Arbeit oder Konstruktion entstanden sind. Darüberhinaus bietet die Gebäudeversicherung Thurgau keine Deckung für Schäden aus Erdbeben.
Versicherte Gebäude
Die Gebäude im Kanton Thurgau sind grundsätzlich im Rahmen des Versicherungsobligatoriums bei der GVTG gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern.
Zum Gebäude gehören sämtliche festverbaute Einrichtungen, die das Gebäude vollenden. Dazu gehören auch Photovoltaikanlagen, sowie allfällige vom Mieter vorgenommene Endausbauten. Nicht zum Gebäude gehören die Gebäudeumgebung, wie beispielsweise der Hofplatz oder eine sich auf der Parzelle befindende Stützmauer, das gesamte Mobiliar (Fahrhabe) sowie die mobile und die fest verbaute Betriebseinrichtung.
Unsere Leistungen im Schadenfall
Die Vergütung richtet sich nach der Versicherungsart, wie dem Neuwert, Zeitwert oder Festwert und beinhaltet grundsätzlich:
- die Finanzierung des Wiederaufbaus beziehungsweise der Instandstellung von Gebäuden nach einem versicherten Feuer- und Elementarereignissen
- die Übernahme der Kosten für Sofortmassnahmen und Notmassnahmen
- die effektiven Abbruchkosten, Aufräumkosten und Entsorgungskosten, bis zu 10% des Schadens
- die Kosten für Schutzvorkehrungen, die nach Eintritt des Schadens der weiteren Schadenminderung dienen
- die Kosten für Folgeschäden, die aufgrund der Schadensbekämpfung entstanden sind
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt bei Elementarschäden beträgt 10%, mindestens jedoch CHF 200, maximal CHF 2'000. Für Feuerschäden kommt kein Selbstbehalt zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen
Der gesetzliche Auftrag der GVTG ergibt sich aus dem Gebäudeversicherungsgesetz und dessen Ausführungserlassen. Der Umfang der Versicherungsdeckung und Versicherungsleistung sind darin abschliessend geregelt. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Versicherungspolice.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen:
Gebäudeversicherungsgesetz
Reglement des Verwaltungsrates über die Versicherungsbedingungen
Reglement des Verwaltungsrates über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe