Versicherungsumfang
Die Gebäude im Kanton sind grundsätzlich obligatorisch bei der GVTG gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.
Versicherungspflicht
Die Gebäudeversicherung ist für Gebäude ab einem Neubauwert von CHF 10'000 und bei Anbauten und Umbauten ab CHF 20'000 obligatorisch und dürfen für die versicherten Gefahren nicht anderweitig in Versicherungsdeckung gegeben werden. Falls Sie neu bauen oder einen wertvermehrenden Umbau von über CHF 20’000 planen, so ist eine Bauversicherung abzuschliessen.
Zum Gebäude gehören sämtliche festverbaute Einrichtungen, die das Gebäude vollenden. Dazu gehören auch Photovoltaikanlagen, sowie allfällige vom Mieter vorgenommene Endausbauten. Nicht zum Gebäude gehören die Gebäudeumgebung, wie beispielsweise der Hofplatz oder eine sich auf der Parzelle befindende Stützmauer, das gesamte Mobiliar (Fahrhabe) sowie die mobile und die fest verbaute Betriebseinrichtung.
Wenn Sie ein versichertes Gebäude neu erworben haben, läuft die Versicherungsdeckung ohne Unterbruch weiter. Sie müssen nichts unternehmen und erhalten in den Wochen nach erfolgter Eigentumsübertragung (Handänderung) Ihre Versicherungspolice zu Ihren Akten.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme spielt insbesondere im Schadenfall eine wichtige Rolle. Denn die in der Police aufgeführte Versicherungssumme dient als Grundlage für die Berechnung der Entschädigung im Schadenfall und bildet die Obergrenze der Entschädigungsleistung. Um die Gebäudeeigentümerschaft im Kanton Thurgau im Schadenfall wertrichtig zu versichern, ist es wichtig, dass die Versicherungswerte der Gebäude richtig eingeschätzt sind. Die Schätzung der Versicherungssumme basiert auf den ortsüblichen Baupreisen. Alle 10 Jahre (bei Neubauten nach 15 Jahren) wird eine Revisionsschätzung zur Überprüfung der Versicherungssumme veranlasst. Sie können zudem jederzeit eine Überprüfiung der Versicherungssumme beantragen. Dies ist grundsätzlich kostenlos.
Versicherungsart
Neuwertversicherung
Die GVTG versichert die Gebäude im Kanton Thurgau grundsätzlich zum Neuwert. Die Neuwertversicherung bedeutet, dass die GVTG im Fall eines Feuer- oder Elementarschadens den Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes bis zur Höhe der Versicherungssumme finanziert. Die Versicherungssumme in der Neuwertversicherung entspricht derjenigen Kostensumme, die im Zeitpunkt der Gebäudeschätzung für die Erstellung des Gebäudes in gleicher Art, Grösse und Ausbau erforderlich ist.
Zeitwertversicherung
Aus wichtigen Gründen kann ein Gebäude aus der Neuwertversicherung ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gebäude in sehr schlecht unterhaltenem Zustand ist. In diesen Fällen wird das Gebäude in der Zeitwertversicherung versichert. Bei der Zeitwertversicherung sind Teilschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Versicherungsleistung erfolgt nur im Falle eines Totalschadens.
Festwertversicherung
Aus wichtigen Gründen kann für ein Gebäude eine feste Versicherungssumme festgelegt werden, insbesondere bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt sind. Bei der Versicherung im Festwert sind Teilschäden ausgeschlossen. Die Versicherungsleistung beschränkt sich auf die feste Versicherungssumme.
Baukostenindex der GVTG
Die Versicherungssumme hängt direkt von den örtlichen Baukosten ab. Die Baukosten sind permanenten Veränderungen unterworfen. Insbesondere sind sie seit April 2022 kontinuierlich gestiegen. Das bedeutet, dass unter anderem Reparaturen teurer geworden sind. Damit die Gebäudeeigentümerschaft im Schadenfall weiterhin wertrichtig versichert ist, wird die Versicherungssumme laufend an die sich verändernden Baukosten angepasst. Alle 10 Jahre (bei Neubauten erstmals nach 15 Jahren) finden Revisionsschätzungen statt, bei denen die Schätzerin oder der Schätzer der GVTG das Objekt überprüft und die Versicherungssumme an den aktuellen Ausbaustandard im Zeitpunkt der Gebäudeschätzung anpasst.
Damit die Versicherungssumme unabhängig von einer individuellen Schätzung an die sich verändernden Baukosten angepasst werden kann, ist diese an den Baukostenindex der Gebäudeversicherung Thurgau geknüpft. Mit einer Anpassung dieses Indizes erhöht, respektive senkt sich die Versicherungssumme aller versicherten Gebäude. Dies gewährleistet eine Anpassung der Versicherungssumme über die Gesamtheit der versicherten Gebäude hinweg.
Der Baukostenindex der GVTG liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 1'078 Punkten.