Junge Männer verletzen sich besonders häufig bei Feuerwerksunfällen

Junge Männer verletzen sich besonders häufig bei Feuerwerksunfällen

Am 1. August gehören Feuerwerke zur Tradition, doch sie bringen auch Risiken mit sich. Jedes Jahr ereignen sich rund 230 Unfälle mit Feuerwerkskörpern. Besonders häufig verletzen sich junge Männer – oft wegen eigenem Fehlverhalten. Die BFB, die BFU und die Suva rufen zur Vorsicht und zu verantwortungsvollem Umgang mit Feuerwerk auf. Gemeinsam haben sie fünf Sicherheitsregeln zur Minimierung des Unfall- und Brandrisikos erstellt.

Der 1. August steht bevor und damit verbunden oftmals auch das Zünden von Feuerwerk. Doch der Umgang mit Raketen, Vulkanen und anderen pyrotechnischen Gegenständen birgt Gefahren. Gemäss Statistik der Unfallversicherung verletzen sich jedes Jahr rund 230 Erwerbstätige im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Am häufigsten treten Verbrennungen an Händen und Fingern sowie Gehörschäden auf. Rund zwei Drittel der Verletzten sind Männer – viele Unfälle gehen auf ihr eigenes Fehlverhalten zurück. Mehr als die Hälfte der verunfallten Männer sind unter 30 Jahre alt. 

Junge Männer sind oftmals risikobereiter und anfälliger für Gruppendruck. Neben Übermut erhöhen auch Unwissenheit und Alkohol das Unfallrisiko. Das Befolgen der Gebrauchsanweisungen und eine vorherige Auseinandersetzung mit den Risiken helfen, Unfälle und Brände zu verhindern. Auch Eltern sind hier in der Pflicht: Kinder und Jugendliche sollen nur für ihr Alter freigegebenes Feuerwerk zünden – immer unter Aufsicht einer erwachsenen Person.

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva haben folgende 5 Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwerk erstellt:

  1. Sich informieren und richtig lagern
    Sich beim Kauf über Handhabung und Gefahren informieren. Anleitung immer befolgen. Feuerwerk ausser Reichweite von Kindern lagern. Keine Basteleien!
  2. Richtig zünden
    Nur im Freien zünden. Genügend Abstand zu Personen, Tieren und Objekten einhalten. Raketen aus stabilen Vorrichtungen starten – nie in der Hand halten!
  3. Kinder beaufsichtigen
    Feuerwerk, Feuerzeuge und Zündhölzer ausser Reichweite von kleinen Kindern platzieren. Älteren Kindern den Umgang altersgerecht erklären – immer beaufsichtigen.
  4. Sich schützen
    Denken Sie an Gehörschutz – vor allem für Kinder. Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Brennbare Gegenstände wegräumen.
  5. Für Notfälle gerüstet sein
    Wasser bereithalten zum Löschen oder Kühlen. Bei Fehlzündungen mindestens 
    15 Minuten warten – nie nachzünden!

Sicherheitstipps

Für Medienanfragen zu diesem Thema:

Zurück

Das könnte Sie auch interessieren

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Meldung von Hagelschäden an Lamellenstoren oder Rollläden

Damit wir den Schaden möglichst rasch beurteilen und in vielen Fällen auf eine Vor-Ort-Besichtigung verzichten können, bitten wir Sie, uns einige…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Aktuell erhöhtes Anfragevolumen

Aufgrund der zahlreichen Schadenmeldungen und Anrufe kann es derzeit zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Wir bearbeiten alle Meldungen…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Kanton Thurgau hebt absolutes Feuerverbot auf

Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat per 21. August 2026 das absolute Feuerverbot aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 4 (grosse…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot…

Der Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren und die Formulare Objektschutznachweis sind beim Amt für Umwelt Thurgau unter dem Ordner…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - 10 Jahre Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen

Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) blickt im Juni 2026 auf ihr 10-jähriges Bestehen zurück. Im Gastgeberkanton Appenzell…