BFB weist auf die geltenden Vorschriften in Treppenhäusern hin

BFB weist auf die geltenden Vorschriften in Treppenhäusern hin

Bei Bränden werden Treppenhäuser, Korridore und Hauseingänge zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. 

Die tragischen Ereignisse von Crans-Montana führen zu vielen Anfragen bei der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB. Sie weist daher auf die geltenden Brandschutzvorschriften hin. 

Diese Vorschriften gelten für Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern: 

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.  
  • Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1,20 m betragen.
  • Hauseingangstüren müssen jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können. Wenn sie mehr als 10 Wohneinheiten erschliessen, müssen sie in Fluchtrichtung öffnen.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
  • Keine offenen Feuer, wie beispielsweise Kerzen, platzieren.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.

Mehr Sicherheitsinformationen sowie ein Merkblatt «Brandsicherheit im Treppenhaus» bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/treppenhaus.

Zurück

Das könnte Sie auch interessieren

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - BFB rät zur Vorsicht im Umgang mit elektrischen Installationen

In den letzten zehn Jahren ereigneten sich in der Schweiz jährlich rund 3000 Gebäudebrände, die durch Elektrizität verursacht wurden. Dabei entstand…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Gebäudeversicherungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung in eine externe Vernehmlassung…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Medienmitteilung: Feuerwehrdepots im Kanton Thurgau mit autarker Alarmierung ausgerüstet

Frauenfeld, 31. März 2026 – Die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) rüstet Feuerwehrdepots mit einer vom Stromnetz unabhängigen Alarmierungslösung aus 

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - 30 Jahre IRG: Drei Jahrzehnte Solidarität bei extremen Naturereignissen

Die Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar (IRG) blickt im Jahr 2026 auf ihr 30-jähriges Bestehen zurück. Seit 1996 regelt sie die solidarische…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei Veranstaltungen / Checkliste

In Gastronomie- und Clubbetrieben sowie bei Veranstaltungen ist der Brandschutz von besonderer Bedeutung. Die Eigentümer/-innen und Betreiber/-innen…

Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) - Brandgefahren bei Fasnachtsveranstaltungen

In den nächsten Wochen locken Maskenbälle, Umzüge und Fasnachtspartys zahlreiche Menschen an. Doch leicht entflammbare Materialien bei Kostümen und…