Diese Vorschriften gelten für Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern:
- Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
- Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1,20 m betragen.
- Hauseingangstüren müssen jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können. Wenn sie mehr als 10 Wohneinheiten erschliessen, müssen sie in Fluchtrichtung öffnen.
- Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
- Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
- Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
- Keine offenen Feuer, wie beispielsweise Kerzen, platzieren.
- Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.
Mehr Sicherheitsinformationen sowie ein Merkblatt «Brandsicherheit im Treppenhaus» bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/treppenhaus.