BFB weist auf die geltenden Vorschriften in Treppenhäusern hin

BFB weist auf die geltenden Vorschriften in Treppenhäusern hin

Bei Bränden werden Treppenhäuser, Korridore und Hauseingänge zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. 

Die tragischen Ereignisse von Crans-Montana führen zu vielen Anfragen bei der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB. Sie weist daher auf die geltenden Brandschutzvorschriften hin. 

Diese Vorschriften gelten für Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern: 

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.  
  • Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1,20 m betragen.
  • Hauseingangstüren müssen jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können. Wenn sie mehr als 10 Wohneinheiten erschliessen, müssen sie in Fluchtrichtung öffnen.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
  • Keine offenen Feuer, wie beispielsweise Kerzen, platzieren.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.

Mehr Sicherheitsinformationen sowie ein Merkblatt «Brandsicherheit im Treppenhaus» bietet die BFB unter bfb-cipi.ch/treppenhaus.

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