Wir versichern sämtliche Gebäude im Kanton Thurgau gegen Brand- und Elementarschäden. Unsere Versicherung ist für Gebäude ab einem Neubauwert von CHF 10'000 und bei An- und Umbauten ab CHF 20'000 obligatorisch. Laut Gesetz über die Gebäudeversicherung dürfen diese nicht anderweitig versichert werden.
Falls Sie einen Neu- oder einen wertvermehrenden Umbau von über CHF 20’000 planen, so ist eine Bauversicherung abzuschliessen.
Wünschen Sie eine Neuschätzung Ihres Gebäudes? So reichen Sie bitte ein Schätzungsbegehren ein.
Im Schadenfall sind unsere Mitarbeitenden gerne für Sie da. Für eine rasche Verarbeitung Ihres Anliegens, melden Sie uns den Schaden umgehend über unser Schadenmeldetool.
Das können Sie im Schadenfall tun, um Folgeschäden möglichst zu vermeiden: Sofortmassnahmen Schadenfall.
Wünschen Sie eine Police oder anderweitige Auskunft zu Ihrer Versicherung, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeitenden via E-Mail.
Dokumente und Links
Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau
Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe